Zusatz-Kompakt
Zahnersatz - Brillen/Kontaktlinsen - alternative Heilmethoden Auslandsreisekrankenversicherung (Tarif ZVA)
Leistungen
Zahnersatz
- Kostenübernahme bis zu 35 % des Rechnungsbetrages
- Implantate: bis zu 55 % des Rechnungsbetrages
- keine Wartezeit
Brillen/Kontaktlinsen
- alle zwei Jahre bis zu 300,00 EUR bei Sehhilfen
Alternative Heilmethoden
- Kalenderjahr: 90 % der Kosten, maximal 500,00 EUR
Auslandsreisekrankenversicherung
- gleicher Leistungsumfang wie Einzelversicherung
Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen.


