Ihre Vorteile
- Bei Pflegebedürftigkeit wird ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe für die festgestellte Pflegestufe gezahlt
- Die Leistung wird in der vereinbarten Höhe sowohl bei stationärer als auch ambulanter Pflege erbracht
- Keine Wartezeiten
- Im Leistungsfall keine Beitragszahlung mehr
- Pflege-Tagegeld und die Pflegestufen können individuell vereinbart werden.
Versicherbar sind:
- Pflege-Stufe III alleine
- Pflege-Stufe III und Stufe II
- alle Pflege-Stufen (III, II und I)
- Dynamik: Der Versicherungsschutz kann ohne Gesundheitsprüfung in regelmäßigen Abständen angepasst werden
- Einfache Leistungsfeststellung:
Die Einstufung durch die Pflegepflichtversicherung (SGB XI) ist maßgebend
- Die Leistung erfolgt ohne Zweckbindung und ist steuerfrei
... immer da wenn sie uns brauchen.