Ihre Vorteile
- Bei Pflegebedürftigkeit wird ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe für die festgestellte Pflegestufe gezahlt
- Die Leistung wird in der vereinbarten Höhe sowohl bei stationärer als auch ambulanter Pflege erbracht
- Keine Wartezeiten
- Im Leistungsfall Beitragsfreiheit bereits ab Stufe I möglich
- Pflege-Tagegeld und die Pflegestufen können individuell vereinbart werden.
Versicherbar sind:
- Pflege-Stufe III alleine
- Pflege-Stufe III und Stufe II
- alle Pflege-Stufen (III, II und I)
- Ist Pflegestufe I versichert, dann ist ein zusätzliches Pflegetagegeld bei Pflegestufe 0 obligatorisch
- Zusätzliches Pflegetagegeld kann auch für den „Demenzfall“ für die Pflegestufen I, II und III als Baustein abgeschlossen werden.
- Bei stationärer Betreuung können die versicherten Leistungen der Stufen I und II auf die Leistungen der Stufe III angepasst werden
- Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wählbar
- Dynamik: Der Versicherungsschutz kann ohne Gesundheitsprüfung in regelmäßigen Abständen angepasst werden
- Automatische Dynamik im Leistungsfall (ab Pflegestufe II)
- Einfache Leistungsfeststellung:
Die Einstufung durch die Pflegepflichtversicherung (SGB XI) ist maßgebend
- Die Leistung erfolgt ohne Zweckbindung und ist steuerfrei

... immer da, wenn Sie uns brauchen.