Ihre Vorteile

  • Bei Pflegebedürftigkeit wird ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe für die festgestellte Pflegestufe gezahlt
  • Die Leistung wird in der vereinbarten Höhe sowohl bei stationärer als auch ambulanter Pflege erbracht
  • Keine Wartezeiten
  • Im Leistungsfall keine Beitragszahlung mehr
  • Pflege-Tagegeld und die Pflegestufen können individuell vereinbart werden.
    Versicherbar sind:
    - Pflege-Stufe III alleine
    - Pflege-Stufe III und Stufe II
    - alle Pflege-Stufen (III, II und I)
  • Dynamik: Der Versicherungsschutz kann ohne Gesundheitsprüfung in regelmäßigen Abständen angepasst werden
  • Einfache Leistungsfeststellung:
    Die Einstufung durch die Pflegepflichtversicherung (SGB XI) ist maßgebend
  • Die Leistung erfolgt ohne Zweckbindung und ist steuerfrei

... immer da wenn sie uns brauchen.